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Angeln im Ruppiner Land

Das Land Brandenburg bietet mit seinen zahlreichen Seen und Fließgewässern hervorragende Bedingungen für alle Petrijünger. Der gute Fischbesatz in den Seen, Flüssen, Bächen und Kanälen wird durch dIe Berufsfischer und die Mitglieder des DAV gehegt und durch das gezielte Einsetzen von Jungfischen, insbesondere von Aalen, Forellen sowie Lachsen, auf einem hohen Niveau gehalten. Seit dem 01.08.2006 kann man in Brandenburg auch ohne Fischereischein Friedfische (z.B. Plötzen, Schleien, Karpfen, Güster und Brassen) angeln. Voraussetzung dafür ist eine "Angelkarte" bzw. "Angelberechtigung" sowie eine "Fischereiabgabe" (12,00 Euro für Erwachsene und 2,50 Euro für Kinder und Jugendliche). Diese können in vielen Sportgeschäften, Angel- oder Fischläden bzw. direkt beim Fischer  erworben bzw. beglichen werden. Sollte übrigens an der Friedfischangel doch mal ein Raubfisch anbeißen, das trifft insbesondere für Barsche zu, so müssen diese nicht wieder eingesetzt werden, denn es wurde ja, wie vorgeschrieben, auf Friedfisch geangelt. Für das Angeln auf Raubfisch ist nach wie vor ein Fischereischein erforderlich, für dessen Erwerb zuvor eine sehr anspruchsvolle Prüfung abgelegt werden muss. Natürlich haben Fischereischeine anderer Bundesländer auch in Brandenburg Gültigkeit. Dieser Fischereischein ist beim Erwerb einer Angelberechtigung für Raubfische vorzulegen. Eine Ausnahme besteht für ausländische Gäste. Sie dürfen nach internationalem Recht mit Fischereiabgabe und Angelkarte auch ohne Fischereischein auf Raubfische angeln.

Auskunft zum Erwerb von Angelkarten, Gewässerverzeichnissen, Angeleinschränkungen, Schonzeiten und aktuelle Informationen erhalten Sie beim Landesanglerverband sowie den Kreisangelverbänden.
Den Landesangelverband Brandenburg e.V. erreichen Sie unter der Telefonnummer 0331-7430130 und der Faxnummer 0331-7430111 bzw. im Internet www.landesanglerverband-bdg.de

Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise:

  • Angeln Sie tierschutzgerecht, d.h. geangelte Fische sind sofort fachmännisch zu töten. Sollten Sie sich nicht sichern sein wie, fragen Sie beim Erwerb der Angelberechtigung. 
  • Auch für Friedfische gelten Mindestmaße. "Untermaßige" Fische sind schonend vom Haken zu lösen und wieder zurückzusetzen. Eine Aufstellung erhalten Sie sicher im Angelgeschäft oder beim Fischer.
  • "Schwarzangeln" lohnt nicht! Die Fischereiaufsicht, aber auch Naturparkranger und natürlich die Berufsfischer führen Kontrollen durch. Diese umfassen auch die geangelten Fischarten (den kapitalen Hecht wird man kaum auf Wurm oder Teig an Land ziehen) und die Einhaltung der Mindestmaße.